Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Mitgliedschaft
Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft?
Unsere Wohnungsgenossenschaft ist eine Selbsthilfeeinrichtung zur Schaffung von gutem und preiswertem Wohnraum. Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder.
Die Genossenschaft ist demokratisch organisiert. Sie basiert auf den Prinzipien der Selbsthilfe und Selbstverantwortung.
Die Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, also z.B. Wohnraum anzumieten.
Weitere Vorteile: das Dauerwohnrecht (keine Kündigungen wegen Eigenbedarf), die Möglichkeit des Wohnungswechsels innerhalb des Genossenschaftsbestandes, die gute Verzinsung der Einlage, die fortlaufende Modernisierung des Wohnungsbestandes, günstige Nutzungsgebühren und ein guter Service rund ums Wohnen.
Wie kann ich Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung. Die Möglichkeit bereits vor der Anmietung Mitglied bei der Wohnungsgenossenschaft Eschweiler e.V. zu werden besteht nicht.
Welche Kosten fallen für die Mitgliedschaft an? Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil und wie viele Pflichtanteile muss ich erwerben?
Ein Anteil entspricht 200,00 €. Für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft sind drei Anteile zu erwerben, also 600,00 € zu entrichten. Daneben fällt ein Eintrittsgeld von 60,00 Euro an. Vermittlungsprovisionen müssen im Rahmen der Vermietung nicht gezahlt werden.
Fragen zum Mietverhältnis
Muss ich Mitglied sein/werden, um eine Wohnung zu erhalten?
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft. Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, müssen Sie entweder Mitglied der Genossenschaft sein oder es werden. Das bedeutet, dass man vor Abschluss eines Mietvertrages mit der Genossenschaft die drei Pflichtanteile erwerben muss. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung des kompletten Geschäftsguthabens und des Eintrittsgeldes auf einem unserer Konten.
Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Hausreinigung?
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses. Wir legen deshalb auf die Reinigung großen Wert. Sie ist in unseren Häusern oftmals von den Mietern selbst durchzuführen. Dies geschieht einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn. Die Reinigungswoche beginnt immer montags und endet samstags. In dieser Zeit ist der jeweilige Mieter dafür zuständig, dass das Treppenhaus jederzeit einen gepflegten Eindruck vermittelt. Das bedeutet, dass die Treppe zur jeweiligen Etage und die Podeste zu fegen und zu wischen sind. An den Fenstern, auf Fensterbänken, am Geländer und auf Absätzen sollte der Staub entfernt werden.
Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen und Stellplätze?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.
Ihre Nebenkostenabrechnung
Wie setzt sich die Nebenkostenabrechnung zusammen?
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre Nebenkostenabrechnung. Darin sehen Sie transparent und nachvollziehbar, welche Kosten im Abrechnungszeitraum entstanden sind und wie diese auf Ihre Wohnung umgelegt werden.
Die Abrechnung umfasst alle umlagefähigen Kosten gemäß Betriebskostenverordnung, sowie jene die im Mietvertrag vereinbart wurden.
Zum Beispiel: Grundsteuer, Wasser, Müllentsorgung, Versicherungen.
Das ist wichtig für Sie zu wissen:
Die Abrechnung bezieht sich in der Regel auf das vergangene Kalenderjahr.
Sie erhalten Ihre Abrechnung spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraum.
Ein Guthaben verrechnen wir mit Ihrer nächsten Miete oder überweisen Ihnen dies zeitnah.
Eine eventuelle Nachzahlung können Sie bequem innerhalb der angegeben Frist begleichen.