Wohnungsgenossenschaft
Eschweiler eG

Vielfältige Wohngebiete für unterschiedlichste Bedürfnisse

Unsere verschiedenen Wohnanlagen in Eschweiler spiegeln die Vielfalt modernen und zeitgemäßen Wohnraums wider, der auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mieter zugeschnitten ist. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl unserer attraktiven Wohnbereiche.

3 Ergebnisse

2-Zimmerwohnung in der Wilhelmstraße 12

489,30 €inkl. Betriebskostenvorauszahlung
Wilhelmstraße 12, 52249 Eschweiler
  • Wohnfläche:
    51.24
  • Zimmer:
    2
  • Preis/m²:
    7,50 €
Wilhelmstraße 12, 52249 Eschweiler

Ihr Ansprechpartner: Jürgen Molls

489,30 € inkl. Betriebskostenvorauszahlung

Hunsrückstraße 1 2. OG links hinten

752 €inkl. Betriebs- und Heizkosten
Hunsrückstraße 1, 52249 Eschweiler
  • Wohnfläche:
    64
  • Zimmer:
    2
  • Preis/m²:
    8 €
Hunsrückstraße 1, 52249 Eschweiler

Ihr Ansprechpartner: Jürgen Molls

752 € inkl. Betriebs- und Heizkosten

2-Zimmer Wohnung in der Indestraße 153

508 €inkl. Betriebskostenvorauszahlung
Indestraße 153, 52249 Eschweiler
  • Wohnfläche:
    51
  • Zimmer:
    2
  • Preis/m²:
    8 €
Indestraße 153, 52249 Eschweiler

Ihr Ansprechpartner: Jürgen Molls

508 € inkl. Betriebskostenvorauszahlung
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Einverständniserklärung zur Mieterselbstauskunft

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.
  2. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
  3. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, die Schufa-Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA-Selbstauskunft vorgelegt werden.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird – wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt – hat der Vermieter diese Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung unverzüglich zu vernichten.