Wohnungsgenossenschaft
Eschweiler eG

Was bedeutet eine Mitgliedschaft?

Wohnungsgenossenschaften blicken auf eine lange und erfolgreiche Geschichte zurück – nicht zuletzt dank der genossenschaftlichen Prinzipien von Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.
Unser Geschäftsmodell orientiert sich nicht am Gewinnstreben externer Kapitalgeber, sondern am Wohl unserer Mitglieder. Mitbestimmung und Solidarität bilden bis heute das Fundament unseres genossenschaftlichen Handelns.

Als Mitglied erwerben Sie Genossenschaftsanteile und werden dadurch Miteigentümer der gemeinschaftlichen Wohnanlagen. Dies sichert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zu fairen Konditionen – geschützt vor willkürlichen Mieterhöhungen oder Kündigungen.

Wann muss ich Mitglied werden – und was kostet das?

Grundsätzlich können Sie sich auch als Nicht-Mitglied auf Wohnungen bewerben.
Vor Abschluss eines Mietvertrags ist jedoch der Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtend, da unsere Wohnungen ausschließlich an Mitglieder vermietet werden.

Für die Mitgliedschaft sind drei personengebundene Pflichtanteile à 200 € zu zeichnen. Zusätzlich fällt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 60 € an.

Auf das aus den Anteilen entstehende Geschäftsguthaben kann eine jährliche Dividende von aktuell      4 % ausgeschüttet werden.

Kündigung der Mitgliedschaft – wann bekomme ich mein Geld zurück?

Die Mitgliedschaft ist an das Dauernutzungsverhältnis (Mietverhältnis) gebunden, wird aber nach dessen Ende nicht automatisch beendet – sie muss aktiv gekündigt werden, falls gewünscht.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Kündigung: Sie können weiterhin Mitglied bleiben, auch ohne ein aktuelles Mietverhältnis mit uns.

Bei einer Kündigung gilt gemäß unserer Satzung:
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, und beträgt ein Jahr.

Die Rückzahlung des Geschäftsguthabens erfolgt zum Ende des darauffolgenden Jahres, nachdem der Jahresabschluss für das Austrittsjahr aufgestellt und durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde.

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Einverständniserklärung zur Mieterselbstauskunft

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.
  2. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
  3. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, die Schufa-Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA-Selbstauskunft vorgelegt werden.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird – wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt – hat der Vermieter diese Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung unverzüglich zu vernichten.